© FONDS-SHOP-HAMBURG 2012 Vermögenswirksame Leistung Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen, entweder ganz oder teilweise. Um die gesamte Prämie zu erhalten, muss der Arbeitgeber mindestens 34,- € mtl. an die jeweilige Gesellschaft überweisen. Es rentiert sich somit, eine evtl. Differenz zu den 34,- € mtl., als Eigenleistung aus der Gehaltszahlung aufzustocken. Sparzulage beantragen Die Sparzulage beantragt der Arbeitnehmer jedes Jahr mit seiner Steuererklärung. Hierzu erhält man von der Gesellschaft jährlich mit der Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird allerdings nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende nach 7 Jahren. Davon sind 6 Jahre Beitragszahlungsdauer, nach Ende der Beitragszahlungsdauer kann ein neuer Vertrag eröffnet werden. Die Sparzulage beträgt 20 % jährlich, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 EUR (ledig) bzw. 40.000 EUR (verheiratet) liegt. Interessiert? Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf. FONDS-SHOP-HAMBURG Die Investment-Spezialisten