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Vermögenswirksame Leistung
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen, entweder ganz oder teilweise. Um die gesamte Prämie zu erhalten, muss
der Arbeitgeber mindestens 34,- € mtl. an die jeweilige Gesellschaft überweisen. Es rentiert sich somit, eine evtl. Differenz zu den 34,- € mtl., als
Eigenleistung aus der Gehaltszahlung aufzustocken.
Sparzulage beantragen
Die Sparzulage beantragt der Arbeitnehmer jedes Jahr mit seiner Steuererklärung. Hierzu erhält man von der Gesellschaft jährlich mit der
Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird allerdings nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende nach 7 Jahren. Davon sind 6
Jahre Beitragszahlungsdauer, nach Ende der Beitragszahlungsdauer kann ein neuer Vertrag eröffnet werden.
Die Sparzulage beträgt 20 % jährlich
, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 EUR (ledig) bzw. 40.000 EUR (verheiratet) liegt.
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