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Zulagen - Rente (Riester-Rente)
Wir haben uns bewusst auf das Wesentliche beschränkt. Sie werden erkennen, dass es sich bei der "Riester-Rente" um ein sehr beratungsintensives
Produkt handelt. Nachdem die Rentenreform verabschiedet wurde, steht fest:
Die Renten werden gekürzt!
Um die Beiträge zur Rentenversicherung stabil zu halten, wird das Nettoniveau der gesetzlichen Rente von ca. 70% auf 67% im Jahr 2030 abgesenkt.
Bereits heute zeichnet sich jedoch ab, dass auch diese Kürzung nicht ausreichen wird. Also ist in Zukunft mit einer weiteren Absenkung zu rechnen.
Diese Leistungskürzung soll durch freiwillige private Vorsorge ausgeglichen werden, die vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird. Hierzu
wird ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oder bei einer Investmentgesellschaft abgeschlossen. Der
Versicherungsnehmer erwirbt nach Einzahlung seiner Beiträge das Recht auf eine lebenslange, garantierte Rente. Er wird jährlich schriftlich über seinen
aktuellen Vertragsstand informiert.
Geregelt ist die Förderung dieser Verträge im Altersvermögensgesetz (AvmG) und trat zum 01.01.2002 in Kraft.
Wer wird gefördert?
Riester-Rente erhalten alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte werden
gefördert. Die Ehepartner aller Förderberechtigten profitieren ebenfalls davon.
Welche Förderung gibt es?
Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage pro begünstigte Person und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen.
Darüber hinaus können zusätzlich Steuerersparnisse erzielt werden, die im Rahmen der Steuererklärung ermittelt werden. Ist die Steuerersparnis größer
als die Zulagen, bekommen Sie die Differenz im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung erstattet.
So sieht die höchstmögliche Förderung aus:
Mindestbeitrag vom Brutto
Optimaler Beitrag inkl. Zulagen
Grundzulage
Kinderzulage
4%
2100 Euro
154 Euro
185 Euro
Wie wird die staatliche Förderung gewährt?
Die Zulagen werden vom Berechtigten über die Versicherung bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) beantragt. Die BfA überweist die
Zulage nach Prüfung direkt auf den Altersvorsorgevertrag.
Für wen ist die Förderung interessant?
Die private Vorsorge lohnt sich grundsätzlich für jeden, der die staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann:
Vertrauen Sie unserer Kompetenz und lassen Sie sich von uns umfassend beraten, damit Ihre Altersvorsorge langfristig auf sicheren Füßen steht!
Interessiert?
Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf.
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